Aus- und Weiterbildungen
Berufskraftfahrer-Weiterbildung
Gemäß des BKrFQG sind Weiterbildungen für LKW-Fahrer in folgenden drei Kenntnisbereichen vorgeschrieben:
Kenntnisbereich 1
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
Kenntnisbereich 2
Anwendung der Vorschriften
Kenntnisbereich 3
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung,
Logistik
Diese Kenntnisbereiche werden in fünf Module
ausgebildet.
Beauftragte im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Wir bilden folgende Beauftragte selbst aus:
- Sicherheitsbeauftragte
- Brandschutzhelfer
- Evakuierungshelfer
- uvm.
Bediener für Flurförderzeuge [Staplerfahrer]
DGUV Grundsatz 308-001
Jeder Betrieb, der Flurförderzeuge betreibt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern zu.
Wer einen Kraftfahrzeug-Führerschein besitzt, ist nicht allein deshalb schon befähigt, Gabelstapler zu führen.
Ausbildungsdauer : 1-3 Tage
Bediener für Teleskopstapler
DGUV Grundsatz 308-009
Jeder Betrieb, der mobile Arbeitsmittel betreibt, muss über Fahrerinnen und Fahrer
verfügen, die mit diesen Geräten sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei geländegängigen Staplern mit veränderlicher Reichweite, den so genannten Teleskopstaplern, zu.
Ausbildungsdauer : bis 15 Tage
Portal- und Brückenkrane, Hallenkran
DGUV Vorschrift 52 - Krane
Brücken-, Portalkrane sind in den unterschiedlichsten Bereichen und Bauarten im Einsatz.
Der Kranführer hat durch eine theoretische und praktische Ausbildung die Fähigkeiten nachzuweisen.
Egal, welches Kransystem Sie in Zukunft bedienen werden, wir bereiten Sie vor.
Ausbildungsdauer : 1-3 Tage