Die Baustellenverordnung verlangt für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Firmen tätig sind, die Bestellung eines Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz .
Durchführung von Baustellenbegehungen
Informationen für Bauherren
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
uvm.